. .
Drucken/Print

Begriff

Eine Kündigung ist missbräuchlich, weil der Arbeitgeber sie aus einem der Gründe von OR 336 ausgesprochen hat:

  • Kündigung wegen persönlichen Eigenschaften
  • Kündigung wegen Ausübung eines verfassungsmässigen Rechtes
  • Kündigung zur Vereitelung der Entstehung von Ansprüchen
  • Kündigung weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden
  • Kündigung wegen Leistung von Militär-, Schutz- oder Zivildienst

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • del.icio.us
  • LinkedIn
  • Facebook