Die Kündigung ist missbräuchlich, wenn die Missbrauchstatbestände von OR 336 erfüllt sind …
Der Gesetzgeber gewährt bei missbräuchlicher Kündigung Kündigungsschutz durch Entschädigung mit Strafcharakter.
Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer ordentlichen Kündigung.
Die Rechtsfolgen sind:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Entschädigung
- Schadenersatz und Genugtuung.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema missbräuchliche Kündigung sowie Links mit Informationen zu Kündigung / Entlassung und weiteren Gebieten des Schweizer Arbeitsrechts.